Verkaufsbedingungen
Verkaufsbedingungen von Amber Industries Limited
1. Definitionen
- „Amber“ bedeutet Amber Industries Ltd.
- Der Begriff „Kunde“ bezeichnet die Person, Firma oder das Unternehmen, deren Bestellung von Amber angenommen wird.
- Unter „Waren“ versteht man alle Waren, Dienstleistungen, Materialien und Ausrüstungen, die im Angebot auf der Rückseite oder in einer schriftlich zwischen Amber und dem Kunden vereinbarten Änderung desselben aufgeführt sind und die Amber dem Kunden gemäß diesen Verkaufsbedingungen liefert.
- „Vertrag“ bezeichnet den Vertrag über den Kauf und Verkauf der Ware.
- „Installationsort“ bezeichnet den Ort, an dem die Installation (sofern zutreffend) der Ware erfolgen soll.
- Die Überschriften in den Bedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.
2. Grundlage für den Verkauf
- Alle von Amber verkauften Waren unterliegen diesen Bedingungen, und diese Bedingungen stellen die alleinigen Geschäftsbedingungen für jeden Verkauf von Amber an den Kunden dar. Die auf dem Bestellformular des Kunden oder in anderen Dokumenten enthaltenen Geschäftsbedingungen sind für Amber nicht bindend.
- Änderungen, Abweichungen oder Ergänzungen des Vertrags sind nur dann verbindlich, wenn sie von einer von Amber ordnungsgemäß bevollmächtigten Person schriftlich bestätigt werden.
- Ambers Mitarbeiter oder Beauftragte sind nicht befugt, Zusicherungen bezüglich der Ware abzugeben, es sei denn, diese werden von Amber schriftlich durch eine bevollmächtigte Person bestätigt. Mit Abschluss des Vertrags bestätigt der Kunde, dass er sich nicht auf solche nicht bestätigten Zusicherungen verlässt und verzichtet auf jegliche Ansprüche wegen deren Verletzung.
3. Bestellungen & Spezifikationen
- Nach Eingang der Kundenbestellung bestätigt Amber Preis, Mengen und Liefertermin. Diese sind in der Regel fix; sollte dies nicht der Fall sein, werden alternative Vereinbarungen im Vertrag festgehalten.
- Eine vom Kunden aufgegebene Bestellung gilt als von Amber angenommen, sobald sie von einem autorisierten Vertreter von Amber gemäß diesen Geschäftsbedingungen schriftlich bestätigt wurde.
- Sobald eine Bestellung von Amber angenommen wurde, kann der Käufer sie nur mit schriftlicher Zustimmung von Amber stornieren, und zwar unter der Bedingung, dass der Käufer Amber in vollem Umfang für alle Verluste (einschließlich entgangenen Gewinns), Kosten (einschließlich der Kosten für alle verwendeten Arbeitskräfte und Materialien), Schäden, Gebühren und Auslagen entschädigt, die Amber infolge der Stornierung entstehen.
- Bestellungen werden von Amber vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Ware zur Lieferung angenommen.
- Alle Zeichnungen, Fotos, Abbildungen, Leistungsdaten, Maße, Gewichte und sonstige technische Informationen und Details der Ware werden von Amber nach bestem Wissen und Gewissen bereitgestellt, sind jedoch nicht verbindlich und nicht Bestandteil des Vertrags. Amber behält sich das Recht vor, Design und Spezifikationen der Ware jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.
- Der Kunde wird von Amber aufgefordert, vor Ausführung der Bestellung alle zumutbaren Schritte zu unternehmen, um Amber von seiner Kreditwürdigkeit zu überzeugen, beispielsweise durch die Vorlage von Handels- und Bankreferenzen oder einer Zahlungsgarantie eines für Amber akzeptablen Dritten. Amber behält sich das Recht vor, die Bestellung abzulehnen, die Ausführung zu verzögern, eine teilweise oder vollständige Zahlung vor Ausführung zu verlangen oder einen mit dem Kunden geschlossenen Vertrag zu kündigen, falls Ambers übliche Prüfungen ergeben, dass die Kreditwürdigkeit des Kunden möglicherweise nicht ausreicht, um die Vertragsbedingungen zu erfüllen.
4. Preis
- Die im Angebot enthaltenen Preise erhöhen sich entsprechend (vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen), wenn es zwischen dem Datum des Angebots und der Fertigstellung des Auftrags zu Erhöhungen der Stundensätze, Materialpreise oder sonstigen Gebühren von Amber kommt oder wenn der Kunde von Amber verlangt, dass Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeiten ausgeführt werden.
- Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind die von Amber genannten Preise nicht inklusive Lieferung.
- Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, verpackt Amber die Ware nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Art der Ware und der Transportart. Sämtliche wiederverwendbaren Verpackungsmaterialien wie Kartons, Paletten und sonstige Behälter werden dem Kunden zu den jeweils gültigen Preisen von Amber zusätzlich in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden dem Kunden jedoch von Amber erstattet, wenn die Verpackungsmaterialien innerhalb von 30 Tagen nach Versand an den Kunden frachtfrei und in einwandfreiem Zustand an das von Amber benannte Lager zurückgesandt werden. Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Kunden und können die Lieferung verzögern.
- Der Preis versteht sich exklusive Mehrwertsteuer und aller anderen Steuern, Abgaben und Kosten in Bezug auf die Ware, die vom Kunden zu zahlen sind, sofern Amber nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat.
5. Zahlung
- Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist die Zahlung durch den Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Alle Zahlungen sind an Amber Industries Ltd. zu leisten.
- Die Einhaltung des Zahlungszeitpunkts ist eine wesentliche Vertragsbedingung.
- Erfolgt die Zahlung nicht zum Fälligkeitstermin, kann Amber unbeschadet ihrer sonstigen Rechte Zinsen in Höhe von 3 % über dem aktuellen Basiszinssatz der Midland Bank auf den ausstehenden Betrag berechnen, und zwar tageweise, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen, die er im Rahmen dieses Vertrags oder eines anderen Vertrags zwischen ihm und Amber geltend macht oder die ihm zustehen, aufzurechnen, zurückzuhalten oder abzuziehen, und darf dies auch nicht versuchen.
- Unbeschadet sonstiger Rechtsmittel kann Amber, wenn der Kunde eine Zahlung nicht zum Fälligkeitstermin leistet, nach angemessener Benachrichtigung des Kunden über ihre Absicht, dies zu tun, alle Arbeiten im Zusammenhang mit einem Vertrag mit dem Kunden aussetzen, bis die ausstehende Zahlung bei Amber eingegangen ist. Amber ist berechtigt, alle Kosten geltend zu machen, die aufgrund einer solchen Aussetzung der Arbeiten angemessen entstanden sind, und hat darüber hinaus Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der Frist für alle vereinbarten Programme zur Fertigstellung dieser Arbeiten.
6. Lieferung
- Sofern Amber nicht schriftlich etwas anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware in den Geschäftsräumen des Kunden oder (falls früher) in den Geschäftsräumen des vom Kunden benannten Vertreters durch Amber an diesem Ort.
- Sämtliche angegebenen Versand- oder Liefertermine der Ware sind nur Richtwerte, und Amber übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, gleich ob direkt, indirekt oder als Folgeschäden, die aus einer solchen Verzögerung oder Nichtlieferung der Ware aus irgendeinem Grund entstehen.
- Eine Verzögerung bei der Lieferung der Ware berechtigt den Kunden nicht zur Aufhebung des Vertrags oder zur Ablehnung der Ware.
- Verweigert der Kunde die Annahme der Ware zum vereinbarten Liefertermin oder nimmt er diese nicht ab, ist Amber berechtigt, die Ware nach eigenem Ermessen auf Risiko des Kunden einzulagern. Der Kunde trägt darüber hinaus sämtliche Kosten und Auslagen dieser Einlagerung sowie alle anfallenden zusätzlichen Transportkosten.
- Amber behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Teillieferungen vorzunehmen. Diese Bedingungen gelten für jede einzelne Teillieferung.
- Wenn Amber die Ware an den Kunden liefert:
- Der Kunde hat die Ware bei Anlieferung zu prüfen und Amber innerhalb von drei (3) Tagen schriftlich über etwaige Fehlmengen oder Transportschäden zu informieren.
- Der Kunde ist außerdem verpflichtet, auf dem Lieferschein des Spediteurs Einzelheiten zu etwaigen sichtbaren Transportschäden zu vermerken.
- Amber wird Ansprüche des Kunden in Bezug auf Fehlmengen oder Transportschäden nur dann anerkennen, wenn diese Bedingungen eingehalten werden.
- Der Kunde stellt auf eigene Kosten alle notwendigen Arbeitskräfte und Geräte zum Entladen der Ware bei deren Ankunft an der Lieferadresse bereit.
7. Beschädigte Ware
- Wenn Amber der Ansicht ist, dass etwaige Schäden an der Ware vor der Lieferung entstanden sind, wird Amber nach eigenem Ermessen:
- Die beschädigten Waren oder Teile der Waren reparieren oder ersetzen.
- Dem Kunden wird eine Gutschrift in Höhe des mit dem Kunden vereinbarten Betrags gewährt, oder, falls der Kunde in Zahlungsverzug gerät, wird diese nach Ermessen von Amber beglichen.
- Die Haftung von Amber für Schäden an der Ware ist auf die Reparatur, den Ersatz oder die Gewährung einer Gutschrift gemäß Ziffer 7.1.ii oben beschränkt.
8. Kurze Lieferzeit
- Wenn Amber der Ansicht ist, dass die Ware nicht in ausreichender Menge geliefert wurde, wird Amber nach eigenem Ermessen:
- Etwaige Fehlmengen werden durch den Versand derjenigen Waren, von denen Amber überzeugt ist, dass sie nicht geliefert wurden, an den Kunden ausgeglichen.
- Dem Kunden wird diesbezüglich eine Gutschrift gewährt.
- Die Haftung von Amber im Falle einer Minderlieferung ist auf die Nachlieferung oder die Gewährung einer Gutschrift gemäß Ziffer 8.1.ii oben beschränkt.
9. Risiko & Eigentum
- Sofern die Bestellung nicht auch die Installation umfasst, geht die Gefahr des Verlusts und der Beschädigung der Ware mit der Lieferung unmittelbar auf den Kunden über.
- Bis Amber den vollen Betrag für alle an den Kunden im Rahmen dieses Vertrags oder eines anderen Vertrags zwischen ihnen gelieferten Waren sowie für alle anderen fälligen Beträge erhalten hat:
- Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrenübergangs behält Amber das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an den gelieferten Waren, die der Kunde als Verwahrer und Treuhänder für Amber verwahrt.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während seines Besitzes bis zur vollständigen Bezahlung an Amber so sicher zu verwahren, dass sie eindeutig als Eigentum von Amber erkennbar ist.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware getrennt von seinen eigenen Sachen und denen Dritter aufzubewahren und sie ordnungsgemäß zu lagern, zu schützen und zu versichern. Alle Waren, die sich im Besitz des Kunden befinden, gelten als Eigentum von Amber, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass sie bezahlt wurden.
- Amber ist berechtigt, die Erlöse aus dem Verkauf von Waren in ihrem Eigentum sowie alle Versicherungsleistungen für Waren in ihrem Eigentum nachzuverfolgen. Diese Erlöse werden auf Verlangen von Amber auf ein separates Bankkonto eingezahlt und vom Kunden treuhänderisch für Amber verwahrt.
- Amber hat das Recht, unbeschadet sonstiger Rechtsmittel jederzeit und unabhängig davon, ob ihr geschuldete Beträge überfällig sind, ohne vorherige Ankündigung Räumlichkeiten zu betreten und in Besitz zu nehmen und über in ihrem Eigentum befindliche Güter zu verfügen.
- Wenn der Kunde eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern trifft oder Schritte unternimmt, um eine solche Vereinbarung zu treffen, oder wenn ein Liquidations-, Konkurs-, Zwangsverwaltungs- oder Verwaltungsverfahren eingeleitet wird, muss er Amber unverzüglich schriftlich benachrichtigen und den Besitz der Ware an Amber zurückgeben.
- Nichts in dieser Klausel hindert Amber daran, den fälligen Preis einzuklagen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die im Eigentum von Amber verbleibenden Waren zu verpfänden oder in irgendeiner Weise als Sicherheit für etwaige Verbindlichkeiten zu belasten. Tut der Kunde dies jedoch, werden alle vom Kunden an Amber geschuldeten Beträge unbeschadet sonstiger Rechte und Rechtsmittel von Amber sofort fällig und zahlbar.
- Keine Bestimmung dieser Klauseln hindert Amber daran, das Eigentum an der Ware durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu übertragen.
10. Installation der Waren
- Zusätzlich zu den vorstehenden Bedingungen gelten die folgenden Bedingungen, wenn der Auftrag die Installation der Ware vorsieht („die Arbeiten“).
- Es obliegt allein dem Kunden, sicherzustellen, dass der Boden, die Türen und die Fundamente, auf denen die Installation der Ware erfolgen soll, geeignet beschichtet sind (und den von Amber geforderten Toleranzen entsprechen) und über eine ausreichende Festigkeit verfügen, um die Arbeiten und die maximal auf die Arbeiten einwirkenden Lasten zu tragen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Böden und Oberflächen, auf denen die Arbeiten ausgeführt werden sollen, vor Beginn der Arbeiten auf eigene Kosten gemäß den Vorgaben von Amber vorzubereiten. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Klausel nicht nach, kann Amber nach Feststellung dieses Verstoßes nach eigenem Ermessen den Beginn oder die Fortsetzung der Arbeiten verweigern, bis der Verstoß behoben ist. In diesem Fall gelten die Bestimmungen der Klauseln 10.11 und 10.12 ausdrücklich. Unbeschadet etwaiger anderer Rechte von Amber gemäß diesem Vertrag oder anderweitig werden alle zusätzlichen Kosten und Auslagen, die Amber aufgrund der Nichteinhaltung der Vorgaben durch die Böden oder Oberflächen entstehen, dem Kunden von Amber in Rechnung gestellt und sind vom Kunden gemäß Klausel 5 zu begleichen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag oder anderweitig übernimmt Amber keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Funktion der Arbeiten, wenn die Böden und Oberflächen, auf denen die Arbeiten ausgeführt werden, nicht den von Amber dem Kunden mitgeteilten Vorgaben entsprechen.
- Amber übernimmt keine Bauarbeiten oder sonstige Arbeiten, die eine Änderung der Struktur (einschließlich der Böden) oder der Fundamente eines Gebäudes auf dem Gelände beinhalten, es sei denn, diese sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt oder anderweitig schriftlich zwischen Amber und dem Kunden vereinbart.
- Der Kunde wird Amber auf eigene Kosten folgende Dienstleistungen und Anwesenheiten zur Verfügung stellen, um die Arbeiten zu ermöglichen:
- Sichere, wasserdichte Lagermöglichkeiten für die Waren sowie für Ambers Baumaschinen und -geräte unmittelbar neben dem Teil des Geländes, in dem die Arbeiten stattfinden werden.
- Vor Beginn der Arbeiten muss das Gelände von allen Hindernissen und anderen Gewerken oder Tätigkeiten befreit werden, um sicherzustellen, dass die Arbeiten in einem durchgehenden, ununterbrochenen Arbeitsgang während der normalen Arbeitszeiten von Amber durchgeführt werden können.
- Beleuchtung von ausreichender Intensität, um die Arbeiten sicher durchführen zu können, und Stromversorgung, die für den Betrieb von Baumaschinen und handbetriebenen Elektrowerkzeugen geeignet ist.
- Sofern die Waren für ihren Betrieb eine Energiequelle benötigen, erfolgt die Bereitstellung der Stromversorgung in der von Amber festgelegten Weise und an den von Amber festgelegten Orten auf dem Gelände.
- zusätzlich zum Entladen der Güter auch den Transport der Güter zu dem Teil des Geländes, wo die Arbeiten stattfinden werden.
- Der Kunde stellt sicher, dass das Gelände vor Beginn der Arbeiten sicher und wasserdicht ist.
- Der Kunde stellt sicher, dass die Ware während der gesamten Dauer der Arbeiten und bis zur Übergabe der Arbeiten an den Kunden vor Verlust oder Beschädigung sowie vor Staub und Schmutz geschützt ist, der durch die Tätigkeiten des Kunden oder Dritter auf der Baustelle entstehen kann.
- Falls die Ausführung der Arbeiten aus einem Grund, der nicht Amber zuzuschreiben ist, unterbrochen, verzögert oder behindert wird, ist Amber jederzeit berechtigt, eine oder mehrere Zwischenzahlungen zu verlangen und dem Kunden eine oder mehrere Zwischenrechnungen zur Zahlung zu stellen, ungeachtet eines zuvor zwischen dem Kunden und Amber vereinbarten Zahlungsplans.
- Überschüssige Waren, die an den Standort geliefert werden, bleiben Eigentum von Amber. Der Kunde ist verpflichtet, alle angemessenen Vorkehrungen für die sichere Aufbewahrung und den Schutz dieser überschüssigen Waren bis zu deren Abholung durch Amber zu treffen.
- Der Kunde ist auf eigene Kosten (mit Ausnahme der gesetzlichen Verpflichtungen, die ausschließlich Amber obliegen) für die Einholung aller erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen, Zulassungen und Lizenzen zur Durchführung der Arbeiten gemäß den vorliegenden Bedingungen sowie für die Einhaltung aller jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und Satzungen verantwortlich. Er stellt Amber von allen Klagen, Verfahren, Kosten, Gebühren, Ansprüchen oder Forderungen frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen diese Klausel ergeben. Amber wird (soweit dies zumutbar ist) dem Kunden alle Informationen zu den Arbeiten bereitstellen, die dieser im Zusammenhang mit Anträgen auf die oben genannten Zustimmungen, Genehmigungen, Zulassungen oder Lizenzen anfordert.
- Sofern der Vertrag die Installation der Ware vorsieht, geht die Gefahr des Verlusts und der Beschädigung der Ware unmittelbar mit der Benachrichtigung des Kunden über die physische Fertigstellung der Arbeiten auf diesen über.
- Sofern Installationsarbeiten erforderlich sind, ist Amber bestrebt, diese innerhalb der mit dem Kunden vereinbarten Fristen oder, falls keine solche Vereinbarung getroffen wurde, so schnell wie möglich abzuschließen. Amber haftet nicht für Kosten, Verluste, Aufwendungen oder Schäden, die durch Verzögerungen beim Versand der Ware oder bei der damit verbundenen Installation entstehen. Im Falle einer solchen Verzögerung hat Amber Anspruch auf die zur Vertragserfüllung erforderliche zusätzliche Zeit und gegebenenfalls auf die Zuteilung ihrer Produkte und Dienstleistungen an ihre Kunden nach eigenem Ermessen. Der Kunde ist im Falle einer solchen Verzögerung unter keinen Umständen berechtigt, die Bestellung zu stornieren, es sei denn, Amber stimmt dem ausdrücklich und zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen zu.
- Wenn der Kunde eine Aussetzung der Installationsarbeiten wünscht oder wenn Amber sich aufgrund der Verursacht der Kunde, seine Angestellten oder Beauftragten oder Dritte, die nicht der direkten Kontrolle von Amber unterliegen, Handlungen oder Unterlassungen, ist Amber berechtigt, dem Kunden alle Amber durch die Aussetzung oder Verzögerung entstandenen Kosten und Auslagen in Rechnung zu stellen. Diese Kosten und Auslagen sind vom Kunden zu tragen. Amber hat außerdem Anspruch auf die zur Vertragserfüllung erforderliche zusätzliche Zeit.
11. Gewährleistungen und Haftungen
- Amber gewährleistet, dass die von Amber hergestellten Waren zum Zeitpunkt der Lieferung ihrer Spezifikation entsprechen und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab Lieferdatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Amber erstattet nach eigenem Ermessen den Kaufpreis oder repariert bzw. ersetzt kostenlos den Teil der Waren, der sich nach Prüfung als mangelhaft erweist, vorausgesetzt:
- Der Mangel wurde Amber innerhalb von drei (3) Tagen ab dem Lieferdatum oder (wenn der Mangel oder Fehler bei einer angemessenen Prüfung nicht erkennbar war) innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung des Mangels oder Fehlers und in jedem Fall innerhalb von sechs (6) Monaten ab Lieferung mitgeteilt.
- Die Mängel sind nicht auf normale Abnutzung, Vernachlässigung, Missbrauch oder unsachgemäße Einstellung zurückzuführen.
- Der Kunde hat die Ware ausschließlich gemäß den Anweisungen und Empfehlungen von Amber sowie den von Amber mündlich oder schriftlich festgelegten Toleranzen, Kapazitätsgrenzen oder sonstigen Spezifikationen der Ware verwendet.
- Etwaige Mängel der Ware beruhen nicht auf Zeichnungen, Entwürfen oder Spezifikationen, die vom Kunden geliefert wurden.
- Der Gesamtpreis für die Waren wurde bis zum Fälligkeitstermin bezahlt, und:
- Der Kunde hat Amber eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung der Ware eingeräumt, und diese Prüfung bestätigt, dass die Ware mangelhaft ist.
- Die Haftung von Amber gegenüber dem Kunden für einen Verstoß gegen diese Klausel ist in keinem Fall höher als der für die Waren gezahlte Preis, auf die sich der Anspruch bezieht.
- Der Kunde ist unter keinen Umständen berechtigt, die Ware zurückzuweisen, die Abnahme zu verzögern oder die Zahlung des Preises zu verweigern.
- Sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich anders bestimmt, werden hiermit alle ausdrücklichen, stillschweigenden, gesetzlichen oder sonstigen Gewährleistungen und Bedingungen hinsichtlich der Qualität oder Eignung der Ware für einen bestimmten Zweck oder jeglicher anderer Art, mit Ausnahme des Eigentumsrechts, ausgeschlossen.
- Außer im Falle von Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit von Amber oder durch Mängel der Ware verursacht wurden, sowie im Falle von Verlust oder Beschädigung von Privateigentum, die durch Mängel der Ware verursacht wurden, haftet Amber dem Kunden gegenüber nicht aufgrund von Zusicherungen, stillschweigenden Gewährleistungen, Bedingungen oder sonstigen Bestimmungen oder aufgrund gesetzlicher Pflichten oder der ausdrücklichen Vertragsbedingungen für direkte, indirekte oder Folgeschäden (einschließlich entgangenen Gewinns), Kosten, Auslagen oder sonstige Ansprüche auf Folgeschadenersatz jeglicher Art (unabhängig davon, ob diese durch Fahrlässigkeit von Amber, ihren Mitarbeitern oder Beauftragten oder anderweitig verursacht wurden), die aus der Lieferung der Ware oder deren Verwendung oder Weiterveräußerung durch den Kunden entstehen, es sei denn, dies ist in diesen Bedingungen ausdrücklich vorgesehen.
- Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages haftet Amber gegenüber dem Kunden nicht und gilt nicht als vertragsbrüchig, wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung der Verpflichtungen von Amber in Bezug auf die Ware auf einen Grund zurückzuführen ist, der außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Amber liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen oder Handelsstreitigkeiten (unabhängig davon, ob Mitarbeiter von Amber oder eines Dritten beteiligt sind).
12. Entschädigung
- Der Kunde stellt Amber von allen Kosten, Ansprüchen, Schäden, Ausgaben und Verlusten (einschließlich entgangenem Gewinn) frei, die direkt, indirekt, speziell, als Folgeschaden oder anderweitig aus der Verwendung der Kundenspezifikationen durch Amber oder aus der Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden in jeglicher Hinsicht oder aus einer unsachgemäßen Verwendung der Ware durch den Kunden entstehen oder damit in Zusammenhang stehen.
13. Urheberrecht
- Sämtliche technischen Daten, Spezifikationen, Zeichnungen, Berichte, Dokumente und Informationen, die Amber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag übermittelt (einschließlich des Urheberrechts daran), bleiben Eigentum von Amber und dürfen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Amber weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden. In jedem Fall ist die Weitergabe an Dritte an die entsprechende Bedingung zu stellen. Die Dokumente sind Amber auf Verlangen zusammen mit allen angefertigten Kopien zurückzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche technischen Daten, Spezifikationen, Zeichnungen, Berichte, Dokumente und Informationen, die Amber ihm im Zusammenhang mit dem Vertrag übermittelt, ausschließlich für die Montage und Instandhaltung der Vertragsgegenstände zu verwenden.
14. Patentrechte
- Soweit Amber bekannt ist, verletzen die Waren keine bestehenden britischen Patente oder Designs oder sonstige gewerbliche Schutzrechte. Es wird jedoch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung hinsichtlich einer solchen Verletzung übernommen. Sollte der Kunde jedoch aufgrund der Verwendung oder des Verkaufs der Waren Ansprüche geltend machen oder rechtliche Schritte gegen ihn einleiten, hat er Amber unverzüglich zu benachrichtigen. Amber kann dann auf eigene Kosten durch eigene Anwälte und Sachverständige alle Verhandlungen zur Beilegung des Streitfalls oder eines sich daraus ergebenden Rechtsstreits führen.
15. Kündigung
- Amber ist unbeschadet aller anderen Amber zustehenden Rechte und Rechtsmittel und durch schriftliche Mitteilung an den Kunden berechtigt, jeden noch nicht abgeschlossenen Teil des Vertrags auszusetzen oder zu stornieren oder Waren im Transit zurückzuhalten oder eine Vorauszahlung oder eine zufriedenstellende Sicherheit für weitere Lieferungen im Rahmen des Vertrags zu verlangen, falls:
- Der Kunde kommt mit einer Zahlung in Verzug oder verstößt anderweitig gegen seine Verpflichtungen gegenüber Amber aus diesem Vertrag oder einem anderen Vertrag mit Amber, oder:
- Der Kunde trifft eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern oder unterliegt einem Insolvenzverfahren oder (falls es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt) wird zahlungsunfähig oder begeht eine Insolvenzstraftat oder (falls es sich um ein Unternehmen handelt) wird liquidiert, oder:
- Ein Pfandgläubiger nimmt Besitz von Vermögenswerten des Kunden oder ein Insolvenzverwalter wird für diese bestellt, oder:
- Der Kunde stellt seine Geschäftstätigkeit ein oder droht mit deren Einstellung, oder:
- Amber hat hinreichenden Grund zur Annahme, dass eines dieser Ereignisse wahrscheinlich eintreten wird, und benachrichtigt den Kunden entsprechend.
16. Aufgabe
- Der Kunde darf den Vertrag oder die Vorteile daraus ohne die schriftliche Zustimmung von Amber weder abtreten noch übertragen oder vorgeben, ihn abtreten oder übertragen zu wollen.
17. Namensschilder & Abziehbilder
- Es ist eine Verkaufsbedingung, dass kein von Amber an der Ware angebrachtes Typenschild oder Abzeichen ohne die schriftliche Zustimmung von Amber entfernt oder verdeckt werden darf.
18. Leistung
- Amber ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedingungen durch einen Unterauftragnehmer zu veranlassen. Amber bleibt für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen vollumfänglich verantwortlich.
19. Verzichtserklärung
- Das Versäumnis von Amber, auf der strikten Einhaltung einzelner Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags zu bestehen, gilt nicht als Verzicht auf diese Bestimmungen und beeinträchtigt in keiner Weise Ambers Recht, diese Bestimmungen später durchzusetzen.
20. Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen und des verbleibenden Teils der betreffenden Bestimmung davon unberührt.
21. Anwendbares Recht
- Die Auslegung, Gültigkeit und Durchführung dieses Vertrags unterliegen englischem Recht, und die Parteien unterwerfen sich der Zuständigkeit der englischen Gerichte.