Verkaufsbedingungen
Verkaufsbedingungen von Amber Industries Limited
1. Begriffsbestimmungen
- „Amber“ bedeutet Amber Industries Ltd.
- „Kunde“ bezeichnet die Person, Firma oder Gesellschaft, deren Bestellung von Amber angenommen wird.
- „Waren“ bezeichnet alle Waren, Dienstleistungen, Materialien und Geräte, die im Angebot auf der Rückseite oder in einer zwischen Amber und dem Kunden schriftlich vereinbarten Änderung desselben aufgeführt sind und die Amber dem Kunden gemäß diesen Verkaufsbedingungen liefern soll.
- „Vertrag“ bezeichnet den Vertrag über den Kauf und Verkauf der Waren.
- „SiteSite“ bezeichnet den Ort, an dem die Installation (sofern zutreffend) der Waren durchgeführt werden soll. bezeichnet den Ort, an dem die Installation (sofern zutreffend) der Waren durchgeführt werden soll.
- Die Überschriften in den Bedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.
2. Verkaufsgrundlage
- Alle von Amber verkauften Waren unterliegen diesen Bedingungen. Diese Bedingungen stellen die alleinigen Bedingungen für jeden Verkauf von Amber an den Kunden dar. Bedingungen auf dem Bestellformular oder einem anderen Dokument des Kunden oder anderweitig sind für Amber nicht bindend.
- Änderungen, Abweichungen oder Ergänzungen des Vertrags sind nur dann verbindlich, wenn sie von einer von Amber ordnungsgemäß bevollmächtigten Person schriftlich bestätigt werden.
- Mitarbeiter oder Vertreter von Amber sind nicht befugt, Zusicherungen bezüglich der Waren abzugeben, es sei denn, Amber bestätigt diese schriftlich durch eine autorisierte Person. Mit Vertragsabschluss erkennt der Kunde an, dass er sich nicht auf eine solche Zusicherung verlässt und auf jegliche Ansprüche wegen Verletzung einer solchen Zusicherung verzichtet, sofern diese nicht bestätigt wurde.
3. Bestellungen und Spezifikationen
- Nach Eingang der Kundenbestellung bestätigt Amber Preis, Menge und Liefertermin. Diese sind in der Regel fix. Sollte dies nicht der Fall sein, werden alternative Vereinbarungen im Vertrag ausdrücklich erwähnt.
- Jede vom Kunden übermittelte Bestellung gilt als von Amber angenommen, wenn sie von den bevollmächtigten Vertretern von Amber gemäß diesen Geschäftsbedingungen schriftlich bestätigt wird.
- Sobald eine Bestellung von Amber angenommen wurde, kann der Käufer sie nur mit schriftlicher Zustimmung von Amber und unter der Bedingung stornieren, dass der Vertrag Amber vollständig von allen Verlusten (einschließlich entgangenem Gewinn), Kosten (einschließlich der Kosten aller Arbeitskräfte und verwendeten Materialien), Schäden, Gebühren und Ausgaben freistellt, die Amber infolge der Stornierung entstehen.
- Bestellungen werden von Amber vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Waren zur Lieferung angenommen.
- Alle Zeichnungen, Fotos, Abbildungen, Leistungsdaten, Maße, Gewichte und sonstigen technischen Informationen und Angaben zu den Waren werden von Amber mit der Maßgabe bereitgestellt, dass sie so genau wie möglich sind, sind jedoch nicht als verbindlich oder Vertragsbestandteil anzusehen. Amber behält sich das Recht vor, Design und Spezifikationen der Waren jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.
- Amber fordert den Kunden auf, vor Auftragsausführung alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um seine Kreditwürdigkeit zu prüfen, beispielsweise durch die Vorlage von Handels- und Bankreferenzen oder einer Zahlungsgarantie eines für Amber akzeptablen Dritten. Amber behält sich das Recht vor, den Auftrag abzulehnen, die Auftragsausführung zu verzögern, die Zahlung vor Auftragsausführung ganz oder teilweise zu verlangen oder einen mit dem Kunden geschlossenen Vertrag zu kündigen, wenn Ambers übliche Überprüfungen ergeben, dass die Kreditwürdigkeit des Kunden möglicherweise nicht ausreicht, um die Anforderungen eines Vertrags zu erfüllen.
4. Preis
- Die im Angebot enthaltenen Preise werden entsprechend erhöht (vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen), wenn es zwischen dem Datum des Angebots und der Fertigstellung der Bestellung zu Erhöhungen der geplanten Tarife, Materialpreise oder sonstigen Gebühren von Amber kommt oder wenn der Kunde verlangt, dass Amber Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeiten durchführt.
- Sofern nicht schriftlich anders angegeben, verstehen sich die von Amber angegebenen Preise ohne Lieferung.
- Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, verpackt Amber die Waren nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung der Art der Waren und der Transportart. Alle Mehrwegverpackungen, Paletten und sonstigen Behälter sowie Verpackungen für die dem Kunden zur Verfügung gestellten Waren werden dem Kunden zusätzlich zu den aktuellen Preisen von Amber in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden dem Kunden jedoch von Amber erstattet, wenn die Verpackungsmaterialien innerhalb von 30 Tagen nach Versand an den Kunden frachtfrei und in gutem Zustand an das von Amber angegebene Lager zurückgesandt werden. Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Kunden und können die Lieferung verzögern.
- Der Preis versteht sich exklusive Mehrwertsteuer und aller anderen Steuern, Abgaben und Kosten in Bezug auf die Waren, die alle vom Kunden zu zahlen sind, sofern Amber nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat.
5. Zahlung
- Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, hat die Zahlung durch den Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Alle Zahlungen sind an Amber Industries Ltd. zu leisten.
- Der Zahlungszeitpunkt ist für den Vertrag von wesentlicher Bedeutung.
- Erfolgt die Zahlung nicht zum Fälligkeitszeitpunkt, kann Amber unbeschadet ihrer sonstigen Rechte Zinsen in Höhe von 3 % über dem aktuellen Basiszinssatz der Midland Bank pro Jahr berechnen, die auf Tagesbasis auf den ausstehenden Betrag berechnet werden, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen, die vom Kunden im Rahmen dieses Vertrags oder eines anderen Vertrags zwischen dem Kunden und Amber gefordert werden oder ihm zustehen, aufzurechnen, einzubehalten oder abzuziehen und darf dies auch nicht beabsichtigen.
- Unbeschadet anderer Rechtsmittel gilt: Wenn der Kunde eine Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum leistet, kann Amber nach entsprechender Mitteilung an den Kunden über seine entsprechende Absicht sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit einem Vertrag mit dem Kunden aussetzen, bis die verspätete Zahlung bei Amber eingegangen ist. Amber ist berechtigt, sämtliche Kosten geltend zu machen, die infolge einer solchen Arbeitsaussetzung angemessen entstanden sind, und hat darüber hinaus Anspruch auf eine angemessene Fristverlängerung für alle zur Fertigstellung dieser Arbeiten vereinbarten Programme.
6. Lieferung
- Sofern nicht schriftlich von Amber vereinbart, erfolgt die Lieferung der Waren an den Standort des Kunden oder (falls früher) an den Standort des vom Kunden angegebenen Vertreters, wobei Amber die Waren an diesen Ort liefert.
- Alle für den Versand oder die Lieferung der Waren angegebenen Termine sind nur ungefähre Angaben und Amber übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, ob direkt, indirekt oder als Folge, die sich aus einer solchen Verzögerung oder Nichtlieferung der Waren aus irgendeinem Grund ergeben.
- Eine Verzögerung bei der Lieferung der Waren berechtigt den Kunden nicht dazu, den Vertrag als aufgelöst zu betrachten oder die Waren abzulehnen.
- Nimmt der Kunde die Waren nicht zum vereinbarten Liefertermin an oder verweigert er die Abnahme, ist Amber berechtigt, die Waren nach eigenem Ermessen auf Risiko des Kunden einzulagern. Der Kunde trägt zudem alle Kosten und Aufwendungen für die Lagerung sowie die zusätzlich anfallenden Transportkosten.
- Amber behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen in Teillieferungen zu liefern. Diese Bedingungen gelten für jede solche Lieferung.
- Wenn Amber die Waren an die Räumlichkeiten des Kunden liefert:
- Der Kunde muss die Waren bei Lieferung prüfen und Amber innerhalb von drei (3) Tagen schriftlich über etwaige Mängel oder Transportschäden informieren.
- Der Kunde ist außerdem verpflichtet, auf der Empfangsquittung des Spediteurs alle sichtbaren Transportschäden zu vermerken.
- Sofern diese Bedingungen nicht eingehalten werden, berücksichtigt Amber keine Ansprüche des Kunden hinsichtlich Fehlmengen oder Transportschäden.
- Der Kunde stellt auf eigene Kosten alle erforderlichen Arbeitskräfte und Geräte bereit, um die Waren bei ihrer Ankunft an der Lieferadresse abzuladen.
7. Beschädigte Ware
- Wenn Amber davon überzeugt ist, dass vor der Lieferung Schäden an den Waren entstanden sind, wird Amber nach eigenem Ermessen:
- Reparieren oder ersetzen Sie beschädigte Waren oder Teile von Waren.
- Gewähren Sie dem Kunden diesbezüglich eine Gutschrift in der Höhe, die mit dem Kunden vereinbart wurde, oder begleichen Sie diese im Falle eines Zahlungsverzugs nach Ermessen von Amber.
- Die Haftung von Amber hinsichtlich Schäden an der Ware ist auf die Reparatur, den Ersatz oder die Gutschrift gemäß 7.1.ii oben beschränkt.
8. Minderlieferung
- Wenn Amber davon überzeugt ist, dass die Waren nicht in ausreichender Menge geliefert wurden, wird Amber nach eigenem Ermessen:
- Etwaige Minderlieferungen können durch die Zusendung der Waren an den Kunden ausgeglichen werden, von denen Amber überzeugt ist, dass sie nicht geliefert wurden oder
- Gewähren Sie dem Kunden diesbezüglich eine Gutschrift.
- Die Haftung von Amber im Hinblick auf eine Minderlieferung beschränkt sich auf die Nachlieferung oder die Gewährung einer Gutschrift gemäß Klausel 8.1.ii oben.
9. Risiko und Eigentum
- Sofern die Bestellung nicht die Installation umfasst, geht das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Waren unmittelbar bei der Lieferung auf den Kunden über.
- Bis Amber alle Waren, die dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags oder eines anderen Vertrags zwischen ihnen geliefert wurden, sowie alle anderen fälligen Beträge vollständig bezahlt hat:
- Ungeachtet der Lieferung und des Risikoübergangs bleibt das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an den gelieferten Waren bei Amber, das der Kunde als Verwahrer und Treuhänder für Amber verwaltet.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Waren, solange sie sich in seinem Besitz befinden, bis zur Zahlung an Amber sicher aufzubewahren, und zwar so, dass sie eindeutig als Eigentum von Amber erkennbar sind.
- Der Kunde muss die Waren getrennt von denen des Kunden und Dritter aufbewahren und dafür sorgen, dass die Waren ordnungsgemäß gelagert, geschützt und versichert sind. Alle Waren im Besitz des Kunden gelten als Eigentum von Amber, sofern der Kunde nicht nachweisen kann, dass sie bezahlt wurden.
- Amber ist berechtigt, den Erlös aus dem Verkauf von Waren im Eigentum von Amber sowie alle Versicherungserlöse für Waren im Eigentum von Amber zu verfolgen. Dieser Erlös wird auf Verlangen von Amber auf ein separates Bankkonto überwiesen und vom Kunden treuhänderisch für Amber verwaltet.
- Amber hat unbeschadet anderer Rechtsmittel jederzeit und unabhängig davon, ob geschuldete Beträge überfällig sind oder nicht, das Recht, ohne vorherige Ankündigung sämtliche Räumlichkeiten zu betreten und sämtliche in ihrem Eigentum stehenden Waren wieder in Besitz zu nehmen und darüber zu verfügen.
- Wenn der Kunde eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern abschließt oder etwas unternimmt, um eine solche Vereinbarung zu treffen, eine Liquidation, einen Konkurs, eine Zwangsverwaltung oder eine Zwangsverwaltung durchzuführen, muss er Amber unverzüglich schriftlich benachrichtigen und den Besitz der Waren an Amber übergeben.
- Nichts in dieser Klausel hindert Amber daran, den fälligen Preis einzuklagen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Waren, die Eigentum von Amber bleiben, zu verpfänden oder in irgendeiner Weise als Sicherheit für Schulden zu belasten. Wenn der Kunde dies jedoch tut, werden alle vom Kunden an Amber geschuldeten Gelder unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel von Amber sofort fällig und zahlbar.
- Diese Klauseln hindern Amber nicht daran, das Eigentum an den Waren durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu übertragen.
10. Installation der Waren
- Die folgenden Bedingungen gelten zusätzlich zu den vorstehenden Bedingungen, wenn die Bestellung die Installation der Waren („die Arbeiten“) vorsieht.
- Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass der Boden, die Türen und das Fundament, auf denen die Installation der Waren erfolgen soll, über eine geeignete Oberfläche verfügen (und die von Amber geforderten Toleranzen einhalten) und über ausreichende Festigkeit verfügen, um die Arbeiten und die auf die Arbeiten ausgeübten Höchstlasten zu tragen.
- Der Kunde hat auf eigene Kosten und vor Beginn der Arbeiten die Böden und Flächen, auf denen die Arbeiten ausgeführt werden sollen, gemäß den Anforderungen von Amber vorzubereiten. Sollte der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Klausel nicht nachkommen, kann Amber nach Feststellung eines solchen Ereignisses nach eigenem Ermessen den Beginn oder die Fortsetzung der Arbeiten verweigern, bis der Mangel behoben ist. Die Bestimmungen der Klauseln 10.11 und 10.12 gelten ausdrücklich. Unbeschadet anderer Rechtsmittel, die Amber hierin oder anderweitig zustehen, werden alle zusätzlichen Kosten oder Aufwendungen, die Amber aufgrund der Nichtübereinstimmung solcher Böden oder Flächen mit ihren Anforderungen entstehen, von Amber dem Kunden in Rechnung gestellt und vom Kunden gemäß den Bestimmungen von Klausel 5 bezahlt. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen hierin oder anderweitig übernimmt Amber keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten, wenn die Böden und Flächen, auf denen die Arbeiten ausgeführt werden, nicht den von Amber an den Kunden übermittelten Anforderungen entsprechen.
- Amber übernimmt keine Bauarbeiten oder andere Arbeiten, die eine Änderung der Struktur (einschließlich der Fußböden) oder des Fundaments eines Gebäudes auf der Baustelle erfordern, und ist dafür auch nicht verantwortlich, es sei denn, dies ist in der Spezifikation enthalten oder wurde zwischen Amber und dem Kunden anderweitig schriftlich vereinbart.
- Der Kunde wird Amber auf eigene Kosten die folgenden Dienste und Leistungen zur Verfügung stellen, um die Arbeiten zu erleichtern:
- sichere, wasserdichte Lagerräume für die Waren und für die Baumaschinen und -geräte von Amber in unmittelbarer Nähe des Teils der Baustelle, auf dem die Arbeiten stattfinden werden.
- Vor Beginn der Arbeiten sind alle Hindernisse und sonstigen Gewerke oder Vorgänge von der Baustelle zu räumen, um sicherzustellen, dass die Arbeiten während der normalen Arbeitszeiten von Amber in einem kontinuierlichen, ununterbrochenen Vorgang ausgeführt werden können.
- Beleuchtung mit ausreichender Intensität, um die Arbeiten sicher durchführen zu können, und geeignete Stromversorgungen für den Betrieb von Baumaschinen und Handwerkzeugen.
- wenn für den Betrieb der Waren eine Stromquelle erforderlich ist, Bereitstellung von Stromversorgungen in der von Amber angegebenen Art und Weise und an den von Amber angegebenen Standorten auf der Baustelle.
- zusätzlich zum Entladen der Waren auch der Transport der Waren zu dem Teil der Baustelle, wo die Arbeiten stattfinden.
- Der Kunde stellt sicher, dass die Baustelle vor Beginn der Arbeiten sicher und wasserdicht ist.
- Der Kunde stellt sicher, dass die Waren während der Dauer der Arbeiten und bis zu deren Übergabe an den Kunden vor Verlust oder Beschädigung sowie vor Staub und Schmutz geschützt sind, der durch die Aktivitäten des Kunden oder Dritter auf der Baustelle entsteht.
- Wenn die Durchführung der Arbeiten aus einem Grund, der nicht von Amber zu vertreten ist, ausgesetzt, verzögert oder behindert wird, ist Amber jederzeit dazu verpflichtet, eine oder mehrere Zwischenzahlungen zu verlangen und dem Kunden eine oder mehrere Zwischenrechnungen zur entsprechenden Zahlung vorzulegen, ungeachtet eines zuvor zwischen dem Kunden und Amber vereinbarten Zahlungsplans.
- An die Baustelle gelieferte Überschüsse bleiben Eigentum von Amber. Der Kunde trifft alle angemessenen Vorkehrungen für die sichere Aufbewahrung und den Schutz dieser Überschüsse bis zu ihrer Abholung durch Amber.
- Der Kunde ist auf eigene Kosten (mit Ausnahme der gesetzlichen Verpflichtungen, die ausschließlich Amber obliegen) dafür verantwortlich, alle Zustimmungen, Genehmigungen, Erlaubnisse und Lizenzen für die Durchführung der Arbeiten gemäß den hierin enthaltenen Bedingungen einzuholen und alle Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Satzungen einzuhalten, die zu jedem Zeitpunkt für die Arbeiten gelten. Er stellt Amber von allen Klagen, Verfahren, Kosten, Gebühren, Ansprüchen oder Forderungen frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen diese Klausel ergeben. Amber stellt (soweit dies zumutbar ist) die Informationen zu den Arbeiten bereit, die der Kunde im Zusammenhang mit einem Antrag auf die oben genannten Zustimmungen, Genehmigungen, Erlaubnisse oder Lizenzen anfordern kann.
- Wenn der Vertrag die Installation der Waren vorsieht, geht das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Waren unmittelbar zum Zeitpunkt der Mitteilung an den Kunden über die physische Fertigstellung der Arbeiten auf diesen über.
- Sofern Installationsarbeiten erforderlich sind, ist Amber bestrebt, diese innerhalb der mit dem Kunden vereinbarten Frist oder, falls keine solche Vereinbarung getroffen wurde, so schnell wie möglich abzuschließen. Amber haftet nicht für Kosten, Verluste, Aufwendungen oder Schäden, die durch eine Verzögerung beim Versand der Waren oder bei der Fertigstellung der damit verbundenen Installationsarbeiten entstehen. Im Falle einer solchen Verzögerung hat Amber Anspruch auf die erforderliche zusätzliche Zeit, um den Vertrag zu erfüllen und gegebenenfalls seine Produkte und Dienstleistungen auf eine von Amber als fair und angemessen erachtete Weise auf seine Kunden zu verteilen. Unter keinen Umständen ist der Kunde im Falle einer solchen Verzögerung berechtigt, die Bestellung zu stornieren, es sei denn, Amber stimmt dem ausdrücklich zu und hat zu einvernehmlichen Bedingungen zugestimmt.
- Wenn der Kunde eine Aussetzung der Installationsarbeiten verlangt oder wenn Amber durch den Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Bediensteten oder Vertreter oder Dritter, die nicht unter der direkten Kontrolle von Amber stehen, sind berechtigt, dem Kunden alle Kosten oder Aufwendungen in Rechnung zu stellen, die Amber durch die Aussetzung oder Verzögerung entstanden sind. Diese Kosten oder Aufwendungen sind vom Kunden zu tragen. Amber hat außerdem Anspruch auf die zusätzliche Zeit, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist.
11. Garantien und Haftungen
- Amber gewährleistet, dass die Waren, sofern sie von Amber hergestellt wurden, zum Zeitpunkt der Lieferung ihren Spezifikationen entsprechen und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab Lieferdatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Amber erstattet nach eigenem Ermessen den Kaufpreis oder repariert oder ersetzt kostenlos den Teil der Waren, der nach Prüfung einen Mangel aufweist, sofern:
- Der Mangel wurde Amber innerhalb von drei (3) Tagen ab dem Lieferdatum oder (wenn der Mangel oder Fehler bei einer angemessenen Prüfung nicht erkennbar war) innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung des Mangels oder Fehlers und in jedem Fall innerhalb von sechs (6) Monaten nach der Lieferung mitgeteilt.
- Die Mängel sind nicht auf normale Abnutzung, Vernachlässigung, Missbrauch oder falsche Einstellung zurückzuführen.
- Der Kunde hat die Waren streng in Übereinstimmung mit allen Anweisungen oder Empfehlungen von Amber oder allen Toleranzen, Kapazitätsgrenzen oder anderen Spezifikationen der Waren verwendet, die von Amber mündlich oder schriftlich festgelegt wurden.
- Etwaige Mängel der Waren sind nicht auf Zeichnungen, Entwürfe oder Spezifikationen zurückzuführen, die vom Kunden bereitgestellt wurden.
- Der Gesamtpreis für die Waren wurde bis zum Zahlungstermin bezahlt und:
- Der Kunde hat Amber ausreichend Gelegenheit gegeben, die Waren zu prüfen, und diese Prüfung bestätigt, dass die Waren mangelhaft sind.
- Unter keinen Umständen übersteigt die Haftung von Amber gegenüber dem Kunden für einen Verstoß gegen diese Klausel den für die Waren, hinsichtlich derer der Anspruch geltend gemacht wird, gezahlten Preis.
- Der Kunde ist unter keinen Umständen berechtigt, die Ware zurückzuweisen, die Annahme zu verzögern oder die Zahlung des Preises zu verweigern.
- Sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, werden hiermit sämtliche ausdrücklichen, stillschweigenden, gesetzlichen oder sonstigen Garantien und Bedingungen hinsichtlich der Qualität oder Eignung der Waren für bestimmte Zwecke oder jeglicher anderer Art, mit Ausnahme des Eigentums, ausgeschlossen.
- Außer im Falle von Tod oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit von Amber oder durch Mängel der Waren verursacht wurden, und im Falle von Verlust oder Beschädigung von Privateigentum, die durch Mängel der Waren verursacht wurden. Amber haftet gegenüber dem Kunden aufgrund jeglicher Zusicherung oder stillschweigender Garantie, Bedingung oder anderer Bestimmung oder jeglicher Pflicht nach Gewohnheitsrecht oder gemäß den ausdrücklichen Bestimmungen des Vertrags nicht für direkte, indirekte oder Folgeverluste oder -schäden (ob für entgangenen Gewinn oder anderweitig), Kosten, Ausgaben oder andere Ansprüche auf Folgeentschädigung jeglicher Art (und ob durch Fahrlässigkeit von Amber, seinen Mitarbeitern oder Vertretern oder anderweitig verursacht), die aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren oder deren Verwendung oder Weiterverkauf durch den Kunden entstehen, sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
- Unbeschadet aller anderen Bestimmungen hierin haftet Amber gegenüber dem Kunden nicht und gilt auch nicht als Vertragsbrecher aufgrund einer Verzögerung bei der Erfüllung oder Nichterfüllung von Verpflichtungen von Amber in Bezug auf die Waren, wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Amber liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen oder Handelskonflikte (unabhängig davon, ob Mitarbeiter von Amber oder Dritte beteiligt sind).
12. Schadloshaltung
- Der Kunde stellt Amber von allen Kosten, Ansprüchen, Schäden, Aufwendungen und Verlusten (einschließlich entgangener Gewinne) frei, unabhängig davon, ob diese direkt, indirekt, speziell, Folge- oder anderweitig entstehen, die sich aus der Verwendung der Spezifikationen des Kunden durch Amber oder aus einer Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden in jeglicher Hinsicht oder aus einer unsachgemäßen Verwendung der Waren durch den Kunden ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen.
13. Urheberrecht
- Alle technischen Daten, Spezifikationen, Zeichnungen, Berichte, Dokumente und Informationen jeglicher Art, die Amber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag vorlegt (und das Urheberrecht daran), bleiben Eigentum von Amber und dürfen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Amber nicht kopiert oder Dritten gezeigt werden. In jedem Fall müssen Dritte unter der Bedingung einer ähnlichen Bedingung an Dritte zurückgegeben werden und sind auf Verlangen zusammen mit allen davon angefertigten Kopien an Amber zurückzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, alle technischen Daten, Spezifikationen, Zeichnungen, Berichte, Dokumente und Informationen jeglicher Art, die Amber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag vorlegt, ausschließlich für die Montage und Wartung der vertragsgegenständlichen Waren zu verwenden.
14. Patentrechte
- Soweit Amber bekannt ist, verletzen die Waren keine bestehenden britischen Patente, Designs oder sonstigen gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechte. Für derartige Verletzungen wird jedoch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung übernommen. Sollte jedoch ein Anspruch oder eine Klage gegen den Kunden wegen einer Verletzung von Patenten, Designs oder sonstigen gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechten durch die Nutzung oder den Verkauf der Waren geltend gemacht werden, ist der Kunde verpflichtet, Amber unverzüglich zu benachrichtigen. Amber kann auf eigene Kosten durch eigene Anwälte und Experten alle Verhandlungen zur Beilegung dieser oder daraus entstehender Rechtsstreitigkeiten führen.
15. Kündigung
- Unbeschadet aller anderen Amber zustehenden Rechte oder Rechtsmittel ist Amber durch schriftliche Mitteilung an den Kunden berechtigt, jeden noch nicht erfüllten Teil des Vertrags auszusetzen oder zu stornieren oder den Transport von Waren zu stoppen oder eine Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheit für weitere Lieferungen im Rahmen des Vertrags zu verlangen, falls:
- Der Kunde gerät mit einer Zahlung in Verzug oder verstößt anderweitig gegen seine Verpflichtungen gegenüber Amber aus dem Vertrag oder einem anderen Vertrag mit Amber, oder:
- Der Kunde schließt einen freiwilligen Vergleich mit seinen Gläubigern oder wird Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder (als Einzelperson oder Firma) wird er insolvent oder begeht einen Insolvenzantrag oder (als Unternehmen) geht er in Liquidation, oder:
- Ein Pfandgläubiger nimmt Besitz vom Eigentum oder Vermögen des Kunden oder es wird ein Konkursverwalter für das Eigentum oder Vermögen des Kunden bestellt, oder:
- Der Kunde stellt seine Geschäftstätigkeit ein oder droht damit, oder:
- Amber hat Grund zu der Annahme, dass eines dieser Ereignisse wahrscheinlich eintreten wird und benachrichtigt den Kunden entsprechend
16. Abtretung
- Der Kunde darf den Vertrag oder die daraus resultierenden Vorteile ohne die schriftliche Zustimmung von Amber nicht an eine andere Person abtreten oder übertragen oder vorgeben, dies zu tun.
17. Namensschilder und Transfers
- Eine Verkaufsbedingung besteht darin, dass kein von Amber an den Waren angebrachtes Namensschild oder Abzeichen ohne die schriftliche Zustimmung von Amber entfernt oder verdeckt werden darf.
18. Leistung
- Amber ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesen Bedingungen durch einen Subunternehmer zu beauftrage. Amber bleibt für die Erfüllung seiner Verpflichtungen voll verantwortlich.
19. Verzicht
- Das Versäumnis von Amber, auf der strikten Erfüllung einer der Bedingungen des Vertrags zu bestehen, gilt nicht als Verzicht auf diese Bedingungen und berührt in keiner Weise das Recht von Amber, diese Bestimmung später durchzusetzen.
20. Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen und der Rest der betreffenden Bestimmung hiervon nicht berührt.
21. Geltendes Recht
- Die Auslegung, Gültigkeit und Erfüllung des Vertrags unterliegen englischem Recht und die Parteien akzeptieren die Zuständigkeit der englischen Gerichte.